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Art. 1

Der Mindestaufenthalt variiert je nach Hoch- und Nebensaison. Bitte prüfen Sie dies auf unserer Buchungsseite.


Art. 2

Die Reservierung gilt erst nach Erhalt der Höhe der angefragten Anzahlung (40% des Gesamtpreises), per Banküberweisung (in 3 Tage) oder Kredit Karte (in 30 Minuten), und anschließend die schriftliche Bestätigung von der Leitung des Campingplatzes bestätigt.
Wenn die Anzahlung nicht ankommt ist, wird die Reservierungsanfrage gelöscht.


Art. 3

Die Stornierungsbedingungen ändern sich je nach dem zum Zeitpunkt der Buchung gewählten Tarif. Wir bitten unsere Gäste, alle vorgeschlagenen Bedingungen zu überprüfen, bevor sie ihre Buchung endgültig bestätigen. Gäste, die einen bereits begonnenen Aufenthalt unterbrechen, erhalten keine Rückerstattung.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie die Möglichkeit haben, eine BeSafe-Reiseversicherung abzuschließen, die Sie gegen alle unvorhergesehenen Ereignisse absichert - vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sie können die BeSafe-Reiseversicherung bereits bei der Buchung abschließen. Wenn Sie bereits gebucht haben und Ihre Reise versichern möchten, senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@europasilvella.it 


Art. 4

Reservierte Unterkunft / Stellplatz wird bis 23 Uhr des Anreisetages für den Gast freigehalten.
Falls Sie später als 23 ankommen, ist es Pflicht die Rezeption zu informieren. 


Art. 5

Check-in ist zwischen 15 Uhr (für Stellplätze) oder 17 Uhr (für Unterkünfte) und 21 Uhr und Check-out ist um 9 Uhr für Unterkünfte und 10 Uhr für Stellplätze.

Für die Unterkünfte ist bei der Anmeldung eine Kaution von € 100 (in Bar oder Karte) gefragt.


Art. 6

Mit der Buchung werden das Typ der Unterkunft / Stellplatz und den Aufenthaltszeitraum garantiert, nicht die Nummer.

Es ist möglich, eine bestimmte Anzahl zu buchen (sofern noch verfügbar). Für die Auswahl wird ein Zuschlag von 50 € für Stellplätze oder 60 € für die Unterkunft berechnet.


Art. 7

Bei jeder Reservierung ist es obligatorisch, unserem Buchungsbüro die Maße Ihrer Campingausstattung mitzuteilen, damit wir Ihnen die beste Lösung anbieten können.

Die Reservierungsbüro lehnt jede Verantwortung ab, wenn diese Informationen nicht angegeben werden.


Art. 8

Die Zahlung des Aufenthalt muss am Tag nach den Ankunftstag bezahlt werden, zusammen mit der Bezahlung der Kurtaxe.


Die Campingordnung ist Bestandteil dieser “Reservierung Regeln”.

Art. 1 - IDENTIFIZIERUNG

Bei  Ankunft auf dem Campingplatz muss jeder Gast einen gültigen Ausweis für jede einzelne Person in der Gruppe vorlegen, um sich gesetzlich anmelden zu können. Sie erhalten außerdem ein Identifikationsarmband, das sie während des gesamten Aufenthalts in der Struktur tragen müssen, und eine Auto Karte, die immer im inneren Rückspiegel des Autos zu sehen ist.


Art. 2 – RUHEZEITEN

Wir erinnern Sie daran, dass die Ruhepause um 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr morgens beginnt. Während dieser Zeit ist der Eingang des Campingplatzes geschlossen und es ist verboten, mit Kraftfahrzeugen auszugehen/einzufahren. Es ist auch verboten, solche Fahrzeuge während dieser Zeiten auf dem gesamten Campingplatz zu benutzen.
Geräusche, die die Ruhe und den Frieden anderer Gäste stören könnten, sind strengstens verboten.
Während dieser Zeiten ist es verboten, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Radio- und Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen.
Die Campingplatzverwaltung behält sich das Recht vor, Gäste auszuschließen, die die Ruhe und den Frieden anderer stören könnten.


Art.3 - TÄGLICHE RUHE AUF DEM CAMPINGPLATZ

Alle Geräusche, die die Ruhe anderer Gäste stören könnten (z.B. laute Musik), sind strengstens verboten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, alle Gäste, die sich nicht an diese Regel halten, auszuschließen.


Art.4 - PARTYS UND GRUPPEN

Personengruppen, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede oder andere Arten von Veranstaltungen, die andere Gäste stören könnten, werden nicht akzeptiert.
Im Falle von direkten Reservierungen/Anfragen solcher Gruppen über die Website behält sich die Direktion von Camping Europa Silvella das Recht vor, die Reservierung zum Zeitpunkt des Check-in zu stornieren.


Art.5 - AUTOS

Autos müssen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km / h auf dem Campingplatz einhalten. Sie müssen auch immer auf dem vom Kunden genutzten Stellplatz oder auf den besonders gekennzeichneten Plätzen in der Nähe ihrer Einrichtung abgestellt werden.
Die Benutzung von Kraftfahrzeugen ist während der Nachtstunden (23:00 - 07:00 Uhr) strengstens verboten.
Für nicht notwendige Bewegungen innerhalb des Campingplatzes werden unsere Gäste gebeten, keine Kraftfahrzeuge zu benutzen - tatsächlich ist jeder Bereich zu Fuß oder mit dem Fahrrad leicht erreichbar.
In wesentlichen Fällen ist es erforderlich, innerhalb des Campingplatzes Kraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 5 Km/h zu benutzen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten.


Art. 6 - POOLS

Die Benutzung der Schwimmbäder ist den Campinggästen vorbehalten und unterliegt den Bestimmungen, die am Eingang des Schwimmbades angegeben sind.


Art. 7 - BESUCHER

Besucher sind nur nach Registrierung und Identifikation durch einen Ausweis gestattet. Der Besuch ist innerhalb einer Stunde kostenlos, danach wird der Listenpreis angewendet. Der Zutritt ist ins Freie nur gestattet, wenn Bekannte  oder Familienmitglieder auf dem Campingplatz wohnen.


Art. 8 - HUNDE UND TIERE

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Sondervorschriften zu unterzeichnen und einzuhalten, die im Abschnitt "Hundevorschriften" zu finden sind. Andere Tierarten sind nicht erlaubt. Darüber hinaus möchten wir Sie daran erinnern, dass kein Tier ohne die obligatorischen Gesundheitsunterlagen/ Impfpass  akzeptiert werden kann (EU-Heimtierausweis). 


Art. 9 - MINDESTJAHREN

Jeder Erwachsene ist für das Verhalten der von ihm begleiteten Kinder verantwortlich. Minderjährige müssen im Poolbereich sowie im See, in den Toiletten und bei der Nutzung von Freizeitaktivitäten von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der die Verantwortung übernimmt. Der verantwortliche Gast verpflichtet sich auch, Schäden zu ersetzen, die von Minderjährigen an der Struktur oder Dritten innerhalb des Campingplatzes verursacht werden.


Art. 10 - VERHALTENSREGELN

Jede Person ist verpflichtet, auf dem Campingplatz und in den eingerichteten Bereichen ein zivilrechtliches und respektvolles Verhalten zu wahren sowie die Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Auch Strukturen, Installationen, Einrichtungsgegenstände, Bäume und Pflanzen müssen beachtet werden. Die Toiletten müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie sich befinden möchten.


Art. 11 - DIFFERENZIERTE SAMMLUNG

Es ist obligatorisch, den Müll gemäß den in jeder ökologischen Insel festgelegten Regeln zu trennen.


Art. 12 - INFEKTIONSKRANKHEITEN

Jeder Gast ist verpflichtet, alle Infektionskrankheiten, von denen er betroffen ist, zu melden. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Herrn Gäste, die als gesundheitsschädlich für andere Gäste gelten


Art. 13 - SCHÄDEN, DIE DURCH KRAFTMASSNAHMEN ENTSTEHEN

Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht wurden. Es haftet nicht für Unfälle oder versehentliche Verletzungen oder durch andere Camper verursachte Schäden sowie für verlorene oder gestohlene Gegenstände.


Art. 14 – FEUER UND GRILLEN

Es ist absolut verboten, freie Feuer anzuzünden. Die Verwendung von Grill - mit Gas oder Holzkohle - ist unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen für die öffentliche Sicherheit gestattet


Art. 15 - ALLGEMEINE VERBOTEN

Es ist strengstens untersagt, elektrische Anlagen zu manipulieren, Schusswaffen jeglicher Art in den Campingplatz oder andere als anstößig geltende Gegenstände einzubringen.


Art. 16 - REGISTRIERUNG

Die Registrierung des Gesetzes in der Struktur impliziert die vollständige Akzeptanz der vorliegenden Verordnung, der Datenschutzerklärung und der Verordnung für die Verwendung von Videokontrollsystemen. Jede Vorschrift wird in den dafür vorgesehenen Feldern angezeigt und kann jederzeit an unserer Rezeption angefordert werden.


Art. 17 - NICHTBEFOLGUNG DER VERORDNUNG

Die Nichtbeachtung der oben genannten Regeln führt zu eine Entfernung vom Campingplatzes


 

Wir wollen die Sicherheit und Gesundheit aller unserer Gäste garantieren. Wir bitten Sie, diese Regeln zu beachten:

POOL ZUGANG UND VERSCHLUSS

  • Sie können die Becken mit dem Identifikationsband nur während der Öffnungszeiten und in Anwesenheit der Bademeister betreten;
  • Die Wassertemperatur muss gesetzlich zwischen 18 und 30 °C liegen;
  • Das Management wird die Pools bei schlechtem Wetter oder bei Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schließen.

KINDER

  • Hast du Kinder unter 12 Jahre dabei? Pass immer auf, du bist für sie verantwortlich!
  • Kleinkinder müssen eine spezielle badewindeln tragen.

SICHERHEIT

Es ist strengstens verboten:

  • tauchen, laufen, springen und sich an den Rand des Pools stoßen;
  • Glasflaschen und Gläser in die Pools Bereich zu bringen;
  • den Poolbereich mit Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen oder dergleichen betreten.

Bälle und aufblasbare Spiele sind nur mit Genehmigung des Bademeister erlaubt.


HYGIENE, DECOR und RESPEKT IM SCHWIMMBEREICH

  • Benutze Clogs oder Flip-Flops, sei nicht barfuß;
  • Vor dem Betreten der Becken ist eine Dusche Pflicht;
  • Hunde können nicht im Poolbereich bleiben, aber sie können von dem Eingang neben dem Tennisplatz zu der Bar gehen;
  • Es ist verboten im Pool essen oder trinken;
  • Nicht mit Wunden, Pflastern oder Infektionskrankheiten ins Wasser gehen;
  • Das Betreten des Wassers in normaler Kleidung ist verboten.
  • Wenn Sie sich vom Poolbereich entfernen, lassen Sie für die anderen Gäste freie Sonnenliegen und Liegestühle übrig!
Download Poolregulierung

Art. 1 - EINCHECKEN

Alle Hunde müssen zum Zeitpunkt der Buchung angemeldet und beim Check-in gemeldet werden. Hunde sind nur erlaubt, wenn sie eine Gesundheitsunterlagen/ Impfpass haben, die Folgendes bescheinigt: Anti-Tollwut-, Chip- oder Tattoo.
Sie müssen im Besitz eines europäischen Impfpasses sein, der
die Anforderungen der EU-Verordnung 576/2013 und der EU-Verordnung 06/2013 erfüllt.


Art. 2 - UNTERKÜNFTE

Hunde sind auf allen Stellplätzen und in bestimmten Unterküften (Standard+, Comfort, Comfort Plus, Comfort XL, Lakeside, Apartments, Coco Sweet, Coco Blu, Rocca 1-6) erlaubt. In der Unterkunft sind maximal 2 Hunde erlaubt und auf den Stellplätzen 3 Hunde. 

In den Unterkünften ist bei Aufenthalt mit einem Hund die Endreinigung obligatorisch und kostet 50 €.


Art. 3 - ITALIENISCHE SICHERHEIT UND GESETZE

Hunde können in dem ihnen gewidmeten Bereich frei gelassen werden. In jedem anderen Bereich des Campingplatzes müssen sie jedoch gemäß der Ministerialverordnung vom 6. August 2013 an einer Leine mit einer maximalen Länge von 1,5 Metern geführt werden.

Die Hunde müssen mit einem harten oder weichen Maulkorb ausgestattet sein (der je nach Bedarf oder auf Verlangen der Direktion zu verwenden ist) und gegen Flöhe und Zecken behandelt worden sein.


Art. 4 - ZUGÄNGLICHKEIT

Hunde sind in allen öffentlichen Bereichen des Campingplatzes erlaubt, mit Ausnahme des Fitnessraums, des Schwimmbades, des Solariums, des Marktes und der Toiletten. Es ist möglich, Ihren Hund in der speziellen Hundewaschanlage zu waschen, die sich neben dem Fußballplatz befindet. Hunde sind auch in der Poolbar erlaubt, sofern sie den speziellen Service-Eingang neben dem Tennisplatz nutzen.


Art. 5 - HUNDEBEREICH

Hunde müssen in das für ihre Bedürfnisse geeignete Gebiet begleitet werden. Jeder Besitzer ist verpflichtet, die Exkremente sofort durch einen speziellen Beutel zu entfernen. Innerhalb der Struktur befinden sich biologisch abbaubare Beutelspender zum Sammeln von Exkrementen.


Art. 6 - LIVING STANDARDS IN CAMPING

Sie dürfen andere Gäste nicht stören, in ihre Stellplätze oder Wohneinheiten eindringen. Laut Hunde, die knurren, bellen oder von der Direktion als gefährlich eingestuft werden können, dürfen nicht auf dem Campingplatz bleiben.

Es ist verboten, Haustiere auf dem Campingplatz unbeaufsichtigt zu lassen. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, im Falle von Vernachlässigung/Missbrauch die zuständigen Behörden einzuschalten und die Familie vom Campingplatz zu entfernen. 


Art.7 - HYGIENE

Die Eigentümer müssen während des Aufenthalts des Tieres auf dem Campingplatz für die maximale Einhaltung der Hygienevorschriften (wie das Sammeln von Exkrementen, die Verwendung von Pestiziden während der Sommersaison usw.) sorgen.


Art.8 - VERANTWORTUNG

Schäden, die durch das Tier in den Gebäuden sowie in den öffentlichen Bereichen verursacht werden, gehen zu Lasten des Eigentümers.

Art.9 - ZUGANG ZU WASSER

Hunde dürfen in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens im See baden. In den übrigen Stunden sind Hunde im Wasser nicht erlaubt.


Die Direktion behält sich das Recht vor, die Gäste des Campingplatzes, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus wird jegliches Misshandlungsverhalten gegenüber Hunden den zuständigen Behörden gemeldet.
Download Hunde verordnung
RESERVIERUNG REGELN

Art. 1

Der Mindestaufenthalt variiert je nach Hoch- und Nebensaison. Bitte prüfen Sie dies auf unserer Buchungsseite.


Art. 2

Die Reservierung gilt erst nach Erhalt der Höhe der angefragten Anzahlung (40% des Gesamtpreises), per Banküberweisung (in 3 Tage) oder Kredit Karte (in 30 Minuten), und anschließend die schriftliche Bestätigung von der Leitung des Campingplatzes bestätigt.
Wenn die Anzahlung nicht ankommt ist, wird die Reservierungsanfrage gelöscht.


Art. 3

Die Stornierungsbedingungen ändern sich je nach dem zum Zeitpunkt der Buchung gewählten Tarif. Wir bitten unsere Gäste, alle vorgeschlagenen Bedingungen zu überprüfen, bevor sie ihre Buchung endgültig bestätigen. Gäste, die einen bereits begonnenen Aufenthalt unterbrechen, erhalten keine Rückerstattung.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie die Möglichkeit haben, eine BeSafe-Reiseversicherung abzuschließen, die Sie gegen alle unvorhergesehenen Ereignisse absichert - vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sie können die BeSafe-Reiseversicherung bereits bei der Buchung abschließen. Wenn Sie bereits gebucht haben und Ihre Reise versichern möchten, senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@europasilvella.it 


Art. 4

Reservierte Unterkunft / Stellplatz wird bis 23 Uhr des Anreisetages für den Gast freigehalten.
Falls Sie später als 23 ankommen, ist es Pflicht die Rezeption zu informieren. 


Art. 5

Check-in ist zwischen 15 Uhr (für Stellplätze) oder 17 Uhr (für Unterkünfte) und 21 Uhr und Check-out ist um 9 Uhr für Unterkünfte und 10 Uhr für Stellplätze.

Für die Unterkünfte ist bei der Anmeldung eine Kaution von € 100 (in Bar oder Karte) gefragt.


Art. 6

Mit der Buchung werden das Typ der Unterkunft / Stellplatz und den Aufenthaltszeitraum garantiert, nicht die Nummer.

Es ist möglich, eine bestimmte Anzahl zu buchen (sofern noch verfügbar). Für die Auswahl wird ein Zuschlag von 50 € für Stellplätze oder 60 € für die Unterkunft berechnet.


Art. 7

Bei jeder Reservierung ist es obligatorisch, unserem Buchungsbüro die Maße Ihrer Campingausstattung mitzuteilen, damit wir Ihnen die beste Lösung anbieten können.

Die Reservierungsbüro lehnt jede Verantwortung ab, wenn diese Informationen nicht angegeben werden.


Art. 8

Die Zahlung des Aufenthalt muss am Tag nach den Ankunftstag bezahlt werden, zusammen mit der Bezahlung der Kurtaxe.


Die Campingordnung ist Bestandteil dieser “Reservierung Regeln”.

Campingplatz ordnung

Art. 1 - IDENTIFIZIERUNG

Bei  Ankunft auf dem Campingplatz muss jeder Gast einen gültigen Ausweis für jede einzelne Person in der Gruppe vorlegen, um sich gesetzlich anmelden zu können. Sie erhalten außerdem ein Identifikationsarmband, das sie während des gesamten Aufenthalts in der Struktur tragen müssen, und eine Auto Karte, die immer im inneren Rückspiegel des Autos zu sehen ist.


Art. 2 – RUHEZEITEN

Wir erinnern Sie daran, dass die Ruhepause um 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr morgens beginnt. Während dieser Zeit ist der Eingang des Campingplatzes geschlossen und es ist verboten, mit Kraftfahrzeugen auszugehen/einzufahren. Es ist auch verboten, solche Fahrzeuge während dieser Zeiten auf dem gesamten Campingplatz zu benutzen.
Geräusche, die die Ruhe und den Frieden anderer Gäste stören könnten, sind strengstens verboten.
Während dieser Zeiten ist es verboten, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Radio- und Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen.
Die Campingplatzverwaltung behält sich das Recht vor, Gäste auszuschließen, die die Ruhe und den Frieden anderer stören könnten.


Art.3 - TÄGLICHE RUHE AUF DEM CAMPINGPLATZ

Alle Geräusche, die die Ruhe anderer Gäste stören könnten (z.B. laute Musik), sind strengstens verboten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, alle Gäste, die sich nicht an diese Regel halten, auszuschließen.


Art.4 - PARTYS UND GRUPPEN

Personengruppen, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede oder andere Arten von Veranstaltungen, die andere Gäste stören könnten, werden nicht akzeptiert.
Im Falle von direkten Reservierungen/Anfragen solcher Gruppen über die Website behält sich die Direktion von Camping Europa Silvella das Recht vor, die Reservierung zum Zeitpunkt des Check-in zu stornieren.


Art.5 - AUTOS

Autos müssen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km / h auf dem Campingplatz einhalten. Sie müssen auch immer auf dem vom Kunden genutzten Stellplatz oder auf den besonders gekennzeichneten Plätzen in der Nähe ihrer Einrichtung abgestellt werden.
Die Benutzung von Kraftfahrzeugen ist während der Nachtstunden (23:00 - 07:00 Uhr) strengstens verboten.
Für nicht notwendige Bewegungen innerhalb des Campingplatzes werden unsere Gäste gebeten, keine Kraftfahrzeuge zu benutzen - tatsächlich ist jeder Bereich zu Fuß oder mit dem Fahrrad leicht erreichbar.
In wesentlichen Fällen ist es erforderlich, innerhalb des Campingplatzes Kraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 5 Km/h zu benutzen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten.


Art. 6 - POOLS

Die Benutzung der Schwimmbäder ist den Campinggästen vorbehalten und unterliegt den Bestimmungen, die am Eingang des Schwimmbades angegeben sind.


Art. 7 - BESUCHER

Besucher sind nur nach Registrierung und Identifikation durch einen Ausweis gestattet. Der Besuch ist innerhalb einer Stunde kostenlos, danach wird der Listenpreis angewendet. Der Zutritt ist ins Freie nur gestattet, wenn Bekannte  oder Familienmitglieder auf dem Campingplatz wohnen.


Art. 8 - HUNDE UND TIERE

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Sondervorschriften zu unterzeichnen und einzuhalten, die im Abschnitt "Hundevorschriften" zu finden sind. Andere Tierarten sind nicht erlaubt. Darüber hinaus möchten wir Sie daran erinnern, dass kein Tier ohne die obligatorischen Gesundheitsunterlagen/ Impfpass  akzeptiert werden kann (EU-Heimtierausweis). 


Art. 9 - MINDESTJAHREN

Jeder Erwachsene ist für das Verhalten der von ihm begleiteten Kinder verantwortlich. Minderjährige müssen im Poolbereich sowie im See, in den Toiletten und bei der Nutzung von Freizeitaktivitäten von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der die Verantwortung übernimmt. Der verantwortliche Gast verpflichtet sich auch, Schäden zu ersetzen, die von Minderjährigen an der Struktur oder Dritten innerhalb des Campingplatzes verursacht werden.


Art. 10 - VERHALTENSREGELN

Jede Person ist verpflichtet, auf dem Campingplatz und in den eingerichteten Bereichen ein zivilrechtliches und respektvolles Verhalten zu wahren sowie die Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Auch Strukturen, Installationen, Einrichtungsgegenstände, Bäume und Pflanzen müssen beachtet werden. Die Toiletten müssen in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie sich befinden möchten.


Art. 11 - DIFFERENZIERTE SAMMLUNG

Es ist obligatorisch, den Müll gemäß den in jeder ökologischen Insel festgelegten Regeln zu trennen.


Art. 12 - INFEKTIONSKRANKHEITEN

Jeder Gast ist verpflichtet, alle Infektionskrankheiten, von denen er betroffen ist, zu melden. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Herrn Gäste, die als gesundheitsschädlich für andere Gäste gelten


Art. 13 - SCHÄDEN, DIE DURCH KRAFTMASSNAHMEN ENTSTEHEN

Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht wurden. Es haftet nicht für Unfälle oder versehentliche Verletzungen oder durch andere Camper verursachte Schäden sowie für verlorene oder gestohlene Gegenstände.


Art. 14 – FEUER UND GRILLEN

Es ist absolut verboten, freie Feuer anzuzünden. Die Verwendung von Grill - mit Gas oder Holzkohle - ist unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen für die öffentliche Sicherheit gestattet


Art. 15 - ALLGEMEINE VERBOTEN

Es ist strengstens untersagt, elektrische Anlagen zu manipulieren, Schusswaffen jeglicher Art in den Campingplatz oder andere als anstößig geltende Gegenstände einzubringen.


Art. 16 - REGISTRIERUNG

Die Registrierung des Gesetzes in der Struktur impliziert die vollständige Akzeptanz der vorliegenden Verordnung, der Datenschutzerklärung und der Verordnung für die Verwendung von Videokontrollsystemen. Jede Vorschrift wird in den dafür vorgesehenen Feldern angezeigt und kann jederzeit an unserer Rezeption angefordert werden.


Art. 17 - NICHTBEFOLGUNG DER VERORDNUNG

Die Nichtbeachtung der oben genannten Regeln führt zu eine Entfernung vom Campingplatzes


 

Poolregulierung

Wir wollen die Sicherheit und Gesundheit aller unserer Gäste garantieren. Wir bitten Sie, diese Regeln zu beachten:

POOL ZUGANG UND VERSCHLUSS

  • Sie können die Becken mit dem Identifikationsband nur während der Öffnungszeiten und in Anwesenheit der Bademeister betreten;
  • Die Wassertemperatur muss gesetzlich zwischen 18 und 30 °C liegen;
  • Das Management wird die Pools bei schlechtem Wetter oder bei Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schließen.

KINDER

  • Hast du Kinder unter 12 Jahre dabei? Pass immer auf, du bist für sie verantwortlich!
  • Kleinkinder müssen eine spezielle badewindeln tragen.

SICHERHEIT

Es ist strengstens verboten:

  • tauchen, laufen, springen und sich an den Rand des Pools stoßen;
  • Glasflaschen und Gläser in die Pools Bereich zu bringen;
  • den Poolbereich mit Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen oder dergleichen betreten.

Bälle und aufblasbare Spiele sind nur mit Genehmigung des Bademeister erlaubt.


HYGIENE, DECOR und RESPEKT IM SCHWIMMBEREICH

  • Benutze Clogs oder Flip-Flops, sei nicht barfuß;
  • Vor dem Betreten der Becken ist eine Dusche Pflicht;
  • Hunde können nicht im Poolbereich bleiben, aber sie können von dem Eingang neben dem Tennisplatz zu der Bar gehen;
  • Es ist verboten im Pool essen oder trinken;
  • Nicht mit Wunden, Pflastern oder Infektionskrankheiten ins Wasser gehen;
  • Das Betreten des Wassers in normaler Kleidung ist verboten.
  • Wenn Sie sich vom Poolbereich entfernen, lassen Sie für die anderen Gäste freie Sonnenliegen und Liegestühle übrig!
Download Poolregulierung
Hunde verordnung

Art. 1 - EINCHECKEN

Alle Hunde müssen zum Zeitpunkt der Buchung angemeldet und beim Check-in gemeldet werden. Hunde sind nur erlaubt, wenn sie eine Gesundheitsunterlagen/ Impfpass haben, die Folgendes bescheinigt: Anti-Tollwut-, Chip- oder Tattoo.
Sie müssen im Besitz eines europäischen Impfpasses sein, der
die Anforderungen der EU-Verordnung 576/2013 und der EU-Verordnung 06/2013 erfüllt.


Art. 2 - UNTERKÜNFTE

Hunde sind auf allen Stellplätzen und in bestimmten Unterküften (Standard+, Comfort, Comfort Plus, Comfort XL, Lakeside, Apartments, Coco Sweet, Coco Blu, Rocca 1-6) erlaubt. In der Unterkunft sind maximal 2 Hunde erlaubt und auf den Stellplätzen 3 Hunde. 

In den Unterkünften ist bei Aufenthalt mit einem Hund die Endreinigung obligatorisch und kostet 50 €.


Art. 3 - ITALIENISCHE SICHERHEIT UND GESETZE

Hunde können in dem ihnen gewidmeten Bereich frei gelassen werden. In jedem anderen Bereich des Campingplatzes müssen sie jedoch gemäß der Ministerialverordnung vom 6. August 2013 an einer Leine mit einer maximalen Länge von 1,5 Metern geführt werden.

Die Hunde müssen mit einem harten oder weichen Maulkorb ausgestattet sein (der je nach Bedarf oder auf Verlangen der Direktion zu verwenden ist) und gegen Flöhe und Zecken behandelt worden sein.


Art. 4 - ZUGÄNGLICHKEIT

Hunde sind in allen öffentlichen Bereichen des Campingplatzes erlaubt, mit Ausnahme des Fitnessraums, des Schwimmbades, des Solariums, des Marktes und der Toiletten. Es ist möglich, Ihren Hund in der speziellen Hundewaschanlage zu waschen, die sich neben dem Fußballplatz befindet. Hunde sind auch in der Poolbar erlaubt, sofern sie den speziellen Service-Eingang neben dem Tennisplatz nutzen.


Art. 5 - HUNDEBEREICH

Hunde müssen in das für ihre Bedürfnisse geeignete Gebiet begleitet werden. Jeder Besitzer ist verpflichtet, die Exkremente sofort durch einen speziellen Beutel zu entfernen. Innerhalb der Struktur befinden sich biologisch abbaubare Beutelspender zum Sammeln von Exkrementen.


Art. 6 - LIVING STANDARDS IN CAMPING

Sie dürfen andere Gäste nicht stören, in ihre Stellplätze oder Wohneinheiten eindringen. Laut Hunde, die knurren, bellen oder von der Direktion als gefährlich eingestuft werden können, dürfen nicht auf dem Campingplatz bleiben.

Es ist verboten, Haustiere auf dem Campingplatz unbeaufsichtigt zu lassen. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, im Falle von Vernachlässigung/Missbrauch die zuständigen Behörden einzuschalten und die Familie vom Campingplatz zu entfernen. 


Art.7 - HYGIENE

Die Eigentümer müssen während des Aufenthalts des Tieres auf dem Campingplatz für die maximale Einhaltung der Hygienevorschriften (wie das Sammeln von Exkrementen, die Verwendung von Pestiziden während der Sommersaison usw.) sorgen.


Art.8 - VERANTWORTUNG

Schäden, die durch das Tier in den Gebäuden sowie in den öffentlichen Bereichen verursacht werden, gehen zu Lasten des Eigentümers.

Art.9 - ZUGANG ZU WASSER

Hunde dürfen in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens im See baden. In den übrigen Stunden sind Hunde im Wasser nicht erlaubt.


Die Direktion behält sich das Recht vor, die Gäste des Campingplatzes, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus wird jegliches Misshandlungsverhalten gegenüber Hunden den zuständigen Behörden gemeldet.
Download Hunde verordnung